Altgold verkaufen – zu besseren Konditionen als üblich
Altgold verkaufen Sie an die Norddeutsche Gold- und Silber- Scheideanstalt immer zu sehr gutem Kurs. Wir bieten wir Ihnen für diese Recyclinggolde die Vorzüge industriellen Handlings, sicherer Analytik und sorgfältiger Aufarbeitung.
Unsere Schmelzkurse enthalten bereits die Verarbeitungskosten und schliessen immer die industrielle Analytik und Vergütung der ggf. enthaltenen Edelmetalle Gold Platin Palladium und Silber ein. Auch für Zahngolde.
Was zählt überhaupt zum Altgold? Hierzu rechnet man Edelmetallreste, wie Bruchgolde, defekte Armbänder oder sonstige goldhaltige Stücke, wie beschädigte Münzen usw., also defektes Material.
Schmelzkurse für Gold, Platin, Palladium und Silber je Einheit/g oder Kg
Die Schmelzkurse enthalten bereits den Verarbeitungsaufwand sowie die kostenfreie 4-fach Analytik und Vergütung ggf. enthaltener Metalle Gold, Platin, Palladium, Silber.
Ausgezeichnete Preise zahlen wir immer auch für Nebenmetalle wie Silber, Palladium oder Platin mit aus, wenn sie enthalten sind. Dies bringt die Analytik an den Tag. Für einen Überblick über Ihre Werte nutzen Sie unsere Preisrechner.
Auch Zahngold zählt zum Altgold. Sie verkaufen es uns zu besseren Konditionen als üblich. Inklusiv der kostenfreien industriellen 4fach Analytik für Verbraucher.
Verarbeitete Spezialmetalle wie Zahngoldlegierungen, aber auch „Dentaplättchen originalverpackt“ zählen zum Altgold, da sie als Medizinprodukte nach dem Erstverkauf nicht mehr für den ursprünglichen Einsatz verwendet werden dürfen. Ein Verstoß wird schmerzhaft geahndet.
Als Edelmetallscheiderei vergüten wir Ihnen nicht nur das enthaltene Gold, sondern ebenso ggf. enthaltene Nebenmetalle. Für Privateinlieferer kostenfrei. Wir zahlen das Platin, Palladium, Silber aus wenn es in Ihren Legierungen enthalten ist. Unsere 3 Analyselabore klären dies schnell für Sie. Altgolde verkaufen Sie uns zu besseren Konditionen, als bei Goldankäufern oder angeblichen Scheideanstalten in Bahnhofsvierteln.
Feinmetalle wie Goldband oder Granalien zum korrekten Preis verkaufen:
Diese Feinmetalle sind als nicht handelsfähig eingestuft. Sie gelten heute als Industriemetall. Sie müssen den vollständigen Scheidprozess durchlaufen, werden bei uns jedoch als „Feinmetalle, nicht handelsfähig“ bewertet und vergütet. Sie erzielen tolle Kurse durch unsere Nh – Kurse, die die Aufarbeitungskosten bereits enthalten.
AK= Ankaufspreis, Sg= Scheidegut, KfA= kostenfreieAnalyse, Nh= nicht handelsfähig, Hf= handelsfähig, VK= Verkaufspreis
Edelmetallabfälle aus der Schmuckproduktion oder aus der Zahntechnik, wie Feilungen, Gusskegel und Weiteres kaufen wir ebenfalls an und vergüten sie nach der Aufarbeitung zu aktuellen Tagespreisen. Dies gehört in die kostenpflichtige Abteilung der Gewerbekunden.