Reverse Charge Verfahren im gewerblichen Edelmetallvekehr

Reverse Charge Verfahren und Umsatzsteuer
im gewerblichen Edelmetallverkehr

Umsatzsteuer:

Reverse-Charge-Verfahren - Wichtige SteuergesetzeDurch Neufassung des Umsatzsteuergesetzes  §13 b Abs.2 Nr.9 Umsatzsteuergesetz unterliegen neben dem Gold auch alle anderen Edelmetalle und Legierungen der Platingruppe und des Silbers dem sog. Reverse Charge Verfahren. Damit geht die Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsempfänger, (hier die Scheideanstalt) über. Als „Platin“ gelten alle Platinmetalle, also die Elemente Pt, Rh, Pd, Ir, Ru, Os. Diese Regelung betrifft Umsätze, die zwischen Unternehmen getätigt werden. Durch das wiedereingeführte Gutschriftsverfahren erhält der Lieferant von Scheidgütern und Edelmetallen künftig Nettogutschriften für die Metallwerte.

Der Verarbeitungsbetrieb, hier die Scheideanstalt, ist als Leistungsempfänger der Umsatzsteuerschuldner, zugleich steht ihr aber auch der Vorsteuerabzug aus dem Rechnungsbetrag zu.

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