Warum zur Scheideanstalt?

Viele Edelmetalllegierungen können mit den üblichen Testmethoden nicht erfasst werden.

Hierzu zählen  -ohne wenn und aber-  sämtliche verarbeiteten Zahnlegierungen.

Ferner viele Legierungen, die abweichende Karat- oder Promille Punzierungen als die 3 Bekannten aufweisen. (333/585/750)

Kombinierte Legierungen wie Platin-Gold Legierungen oder zusammengelötete Edelmetalle.

Legierungen die dicke Feuervergoldungen oder Versilberungen aufweisen, und keine Stempel tragen.

Legierungen mit fremdländischen, oder nicht mehr identifizierbaren Punzierungen.

Die meisten Edelmetallmünzen / Plaketten wenn keine Dokumentationen vorliegen.

Münzen die gefasst, oder fest eingerahmt sind und abweichende Fassungsfeingehalte haben und viele weitere Beispiele....

Säureprüfmethoden sind hier nicht geeignet. Verkäufer riskieren in diesen Beispielen beim Verkauf eine inadäquate Beurteilung ihrer Edelmetallwerte.
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